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Bürgerbeteiligungsmodell
Über die Genussrechte wird Eigenkapital für ein dediziertes Objekt eingeworben. Die Investition erfolgt dabei im Hinblick auf ein konkretes Objekt. Die Investition über Genussrechte bezieht sich damit auf eine konkrete Anlage. Abhängig von der Entwicklung der Erträge dieser Anlage werden die anteiligen Gewinne an die Investoren ausgeschüttet – wie in einem Bürgersolarmodell üblich.

Die Genussrechte werden ohne Stimmrechte ausgegeben, so dass auch bei einer Vielzahl von Eigentümern der eigentliche Betriebszweck nie aus den Augen verloren werden kann. Im Vergleich zu einer unternehmerischen Beteiligung z.B. in Form einer GBR ist das Verlust- und Haftungsrisiko auf den Nennbetrag beschränkt. Es gibt keine Nachschusspflichten, keine gesamtschuldnerische Haftung und auch keine Gesellschafterpflichten. Ein Genussrecht ist jederzeit veräußerbar. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Finanzbeteiligung ohne Mitwirkungsrechte.

Daher ist Transparenz für uns entscheidend - wir veröffentlichen regelmäßig, mindestens einmal jährlich - alle notwendigen, anlagenbezogenen Daten u.a. Kaufpreis, Wirtschaftlichkeitsberechnung, erzeugte Strommenge, Kosten und Erlöse.

Konservatives Vorgehen - in der Kalkulation bevorzugen wir vorsichtige Annahmen. In der Umsetzung setzen wir auf Solidität und erhöhen anfänglich den Anteil der Rücklagen zu Lasten der Ausschüttungen. Über die Laufzeit der Genussrechte werden die freien Rücklagen als Auszahlungen an die Investoren zurückgeführt.

Zu jedem Genussrecht existiert ein Emissionsprospekt, der die Mittelverwendung und Bedingungen der Ausgabe beschreibt. Mit der Ausgabe des Genussrechts wird zudem eine Versammlung ausgerichtet, in der das Vorhaben und die Beteiligungsofferte vorgestellt werden. Mit Ende der Zeichnungsfrist ist die Kapitalbeschaffung abgeschlossen und das Projekt beginnt.

Wir bieten mit unserem Model Investition mit Identifikation - transparent, flexibel und im Vergleich zur GBR ein sicherer Schutz für die Investoren.
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